Auch in Teilzeit profitieren Mitarbeitende bei Mercedes-Benz von einem fairen und transparenten Vergütungsmodell. Dein Gehalt orientiert sich proportional an deinem Vollzeitentgelt, deiner Qualifikation und deinem Erfahrungslevel. Gleichzeitig erhältst du anteilige Sonderzahlungen und kannst in vielen Fällen sogar komplette Bonuszahlungen erhalten. Erfahre hier, wie das Teilzeitgehalt bei Mercedes-Benz konkret aussieht, welche Faktoren es beeinflussen und wie Beispielrechnungen dir bei deiner Gehaltsplanung helfen.
Teilzeitangebote bei Mercedes-Benz
1. Grundlagen: Stundenlohn vs. Monatsgehalt
In vielen Mercedes-Benz-Tarifbereichen basiert das Vollzeitgehalt auf einer tariflichen Eingruppierung und definierten Wochenarbeitszeit (z. B. 40 Stunden). Als Teilzeitkraft erhältst du denselben Stundenlohnsatz wie Vollzeitkräfte in derselben Entgeltgruppe. Dein Bruttomonatsgehalt ergibt sich daher aus dem Stundenlohn multipliziert mit den vertraglich vereinbarten Wochenstunden.
- Stundenlohnsatz: Identisch mit dem der Vollzeitkolleg:innen in deiner Entgeltgruppe.
- Vertragliche Wochenstunden: Beispiel: 20 Stunden/Woche statt 40 Stunden/Woche → 50 % Teilzeit.
- Monatsgehalt (Brutto): Stundenlohn × Wochenstunden × 4,33 Wochen pro Monat.
**Beispiel:** Vollzeit-Stundenlohn 20 €/Stunde, 20 Teilzeitstunden → 20 € × 20 h × 4,33 ≈ 1.732 € brutto/Monat.
2. Anteilige Sonderzahlungen (Urlaubs- & Weihnachtsgeld)
Mercedes-Benz gewährt in der Regel Urlaubs- und Weihnachtsgeld gemäß Tarifvertrag. In Teilzeit werden diese Sonderzahlungen anteilig zum Vollzeitanspruch berechnet:
- Urlaubsgeld: 100 % für Vollzeit; bei 50 % Teilzeit erhältst du 50 % des Vollzeiturlaubsgeldes.
- Weihnachtsgeld: Ebenfalls pro rata temporis, also im gleichen Verhältnis wie deine vereinbarten Wochenstunden zur Vollzeit.
- Berechnungsgrundlage: Summe aus aktuellen Vollzeit-Vergütungsbestandteilen (Grundgehalt, Jahressonderzahlung) geteilt durch 12, multipliziert mit dem Teilzeitfaktor.
Wenn das Weihnachtsgeld beispielsweise 2.400 € brutto für Vollzeit beträgt und du halbtags arbeitest (50 %), dann ergibt sich ein Weihnachtsgeld von 1.200 €.
3. Boni & Leistungsprämien
Im Rahmen unserer variablen Vergütungsmodelle kannst du in Teilzeit ebenfalls Boni und Leistungsprämien erhalten:
- Zielvereinbarungsprämien: Feste Ziele (z. B. Projektabschluss, Verkaufszahlen) werden anteilig auf Teilzeit berechnet. Bei 50 % Teilzeit erhältst du 50 % der Prämie, sofern die Zielerreichung gleich hoch ist.
- Team-Boni: In einigen Bereichen greifen kollektive Boni (z. B. Produktionsprämie), die je Kopf ausgezahlt werden. Teilzeitkräfte erhalten dieselbe Kopfprämie wie Vollzeit, sofern sie eine definierte Mindeststundenzahl erfüllen.
- Erfolgsprämien: Saisonale oder projektbezogene Prämien werden analog dem Arbeitsumfang anteilig ausgezahlt.
In vielen Teams profitierst du also von denselben Bonusregelungen, solange du vereinbarte Vorgaben erfüllst.
4. Tarifliche Eingruppierung & Berufserfahrung
Auch in Teilzeit bleibst du in derselben Tarifgruppe wie in Vollzeit. Deine Berufserfahrung, Verantwortungsbereiche und Qualifikationen bestimmen weiterhin die Eingruppierung:
- Entgeltgruppe: Ob Entgeltgruppe 6, 7 oder höher – die Zuordnung erfolgt anhand deines Aufgabenprofils, nicht deiner Stundenreduzierung.
- Berufserfahrung: Mit steigendem Fachwissen und Betriebszugehörigkeit steigen deine Chancen auf Höhergruppierung und damit höhere Stundenlöhne.
- Fachkarriere vs. Führungskarriere: Auch in Teilzeit kannst du fachliche Spezialisten- oder Führungslaufbahnen anstreben, die zu höheren Entgeltgruppen führen.
Eine Mitarbeiterin in Entgeltgruppe 8 (z. B. Controllerin) verdient in Teilzeit denselben Stundenlohn wie eine Vollzeitkraft, sodass ihr Teilzeitmonatsgehalt mit jeder Höhergruppierung steigt.
5. Beispielberechnungen für verschiedene Teilzeitmodelle
— Beispiel 1: 50 % Teilzeit
- Vollzeit-Stundenlohn: 22 €/Stunde (Entgeltgruppe 8).
- Vollzeit-Wochenstunden: 40 h; Teilzeit-Wochenstunden: 20 h.
- Monatliches Grundgehalt: 22 € × 40 h × 4,33 ≈ 3.815 € brutto → Teilzeit: 50 % = 1.907 €.
- Urlaubsgeld Vollzeit: 3.000 € jährlich → Teilzeit: 1.500 €.
- Weihnachtsgeld Vollzeit: 3.000 € jährlich → Teilzeit: 1.500 €.
- Leistungsprämie (Vollzeit): 2.000 € → Teilzeit: 1.000 €.
- Jahressumme (Brutto): 1.907 € × 12 + 1.500 € + 1.500 € + 1.000 € ≈ 26.688 €.
— Beispiel 2: 80 % Teilzeit
- Vollzeit-Stundenlohn: 18 €/Stunde (Entgeltgruppe 7).
- Vollzeit-Wochenstunden: 40 h; Teilzeit-Wochenstunden: 32 h.
- Monatliches Grundgehalt: 18 € × 40 h × 4,33 ≈ 3.119 € → Teilzeit: 80 % = 2.495 €.
- Urlaubsgeld Vollzeit: 2.500 € jährlich → Teilzeit: 2.000 €.
- Weihnachtsgeld Vollzeit: 2.500 € jährlich → Teilzeit: 2.000 €.
- Team-Bonus (kopfbezogen): 1.200 € (gleiches Level wie Vollzeit).
- Jahressumme (Brutto): 2.495 € × 12 + 2.000 € + 2.000 € + 1.200 € ≈ 36.740 €.
— Beispiel 3: 30 % Teilzeit (Job-Sharing)
- Vollzeit-Stundenlohn: 25 €/Stunde (Entgeltgruppe 9).
- Vollzeit-Wochenstunden: 40 h; Teilzeit-Wochenstunden: 12 h (30 %).
- Monatliches Grundgehalt: 25 € × 40 h × 4,33 ≈ 4.330 € → Teilzeit: 30 % = 1.299 €.
- Urlaubsgeld Vollzeit: 3.500 € jährlich → Teilzeit: 1.050 €.
- Weihnachtsgeld Vollzeit: 3.500 € jährlich → Teilzeit: 1.050 €.
- Basis-Bonus (bei Zielerreichung): 2.500 € → Teilzeit: 750 €.
- Jahressumme (Brutto): 1.299 € × 12 + 1.050 € + 1.050 € + 750 € ≈ 19.638 €.
Diese Beispielrechnungen zeigen, wie sich dein Teilzeitgehalt aus den verschiedenen Bausteinen zusammensetzt und verdeutlichen den Gesamtbetrag im Jahresvergleich.
6. Sozialversicherungs- und Steueraspekte
In Teilzeit gelten dieselben Sozialversicherungsbeiträge wie in Vollzeit, jedoch reduziert auf dein geringeres Bruttoentgelt:
- Kranken-, Pflege- & Rentenversicherung: Beitragsbemessungsgrundlage analog zur Teilzeitsumme, Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile proportional zum Bruttoentgelt.
- Arbeitslosenversicherung: Ebenfalls proportional zum Bruttoentgelt.
- Lohnsteuerklasse: Unabhängig von Teilzeit; gleiche Steuerklasse wie Vollzeit, wodurch dein Nettogehalt anteilig berechnet wird.
Für genaue Nettobeträge empfiehlt sich ein Gehaltsrechner, da Lohnsteuer, Zusatzbeitrag der Krankenkasse und Kinderfreibeträge Einfluss nehmen.
7. Tarifliche Rahmenbedingungen & betriebliche Zusätze
Mercedes-Benz folgt je nach Standort und Funktion unterschiedlichen Tarifverträgen (IG Metall, TV-L, TVöD etc.). In allen Fällen gelten jedoch folgende Grundsätze:
- Gleiche Eingruppierung: Teilzeitkräfte bleiben in ihrer Entgeltgruppe, ohne Herabstufung.
- Pro rata temporis: Alle tariflichen Leistungen (Urlaubstage, Sonderzahlungen, Jahresentgelt) werden anteilig berechnet.
- Betriebliche Zusatzzahlungen: Zuschuss zum Jobticket, Essenszuschuss, Dienstradleasing und Kinderbetreuungszuschüsse stehen auch Teilzeitbeschäftigten zu.
8. Beispiel: Tarifrunde und mögliche Erhöhungen
In der jährlichen Tarifrunde verhandeln Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände meist eine prozentuale Gehaltserhöhung für Vollzeit. Diese Erhöhung wirkt sich automatisch anteilig auch auf deinen Teilzeitstundenlohn aus. Beispiel:
- Tarifliches Plus von 3 % für Vollzeit → dein Stundenlohn erhöht sich ebenfalls um 3 % (z. B. von 20 € auf 20,60 €).
- Dein Teilzeitmonatsgehalt steigt damit anteilig um denselben Prozentsatz.
So profitierst du in Teilzeit genauso von Tarifsteigerungen wie Vollzeitkräfte.
Teilzeitmöglichkeiten bei Mercedes-Benz
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