BGH prüft Klimaklagen gegen BMW und Mercedes — Wegbereiter für ein Verbrenner-Aus
Gericht soll klären, ob Autobauer ihre Produktion am verbleibenden CO2-Budget ausrichten müssen
Karlsruhe — Vor dem Bundesgerichtshof steht ein Grundsatzprozess, der die Verantwortung großer Industrieunternehmen für das Klima neu vermessen könnte. Die Deutsche Umwelthilfe hat Revision gegen Urteile eingelegt, mit denen zunächst die Landgerichte und Oberlandesgerichte die Klagen gegen BMW und Mercedes-Benz abgewiesen hatten. Nun soll der BGH entscheiden, ob zivilrechtlich gegen Hersteller von Verbrennerfahrzeugen vorgegangen werden kann.
Die Umwelthilfe fordert ein Verbot, Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zukünftig zu verkaufen. Als Idealtermin nennt die Klägerseite den 31. Oktober 2030 — begründet mit der durchschnittlichen Nutzungsdauer von Pkws und dem nationalen Ziel, bis 2045 treibhausgasneutral zu sein. In Ersatzanträgen hat die DUH zudem spätere Fristen wie 2045 oder 2050 vorgetragen.
Die rechtliche Argumentation der DUH fußt auf dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wie es im Grundgesetz verankert ist. Drei Geschäftsführer der Organisation sehen ihre Freiheitsrechte bedroht, weil ein großer Anteil des verbleibenden CO2-Budgets durch die Produktion und den Absatz klimaschädlicher Fahrzeuge aufgebraucht werde. Zur Untermauerung berufen sie sich auf das wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2021, das den Gesetzgeber verpflichtete, jüngere Generationen vor unverhältnismäßigen Belastungen zu schützen.
BMW und Mercedes-Benz widersprechen. Beide Unternehmen betonen, dass verbindliche CO2-Budgets und die Festlegung von Klimazielen dem demokratisch legitimierten Gesetzgeber obliegen. BMW weist darauf hin, dass internationale Abkommen wie das Pariser Abkommen keine individuellen Unternehmensbudgets vorschreiben. Mercedes-Benz betont seine strategische Ausrichtung auf Nachhaltigkeit, sieht aber die Festlegung rechtlicher Vorgaben als Aufgabe der Politik und nicht der Justiz.
Am BGH geht es weniger um technische Details des Automobilbaus als um eine grundsätzliche Rechtsfrage: Haben große Emittenten eine eigenständige rechtliche Pflicht, ihre Produktion und Produktpolitik am verbleibenden CO2-Budget auszurichten, oder bleibt dies allein Aufgabe des Gesetzgebers? Die Verhandlung behandelte zudem Fragen der Rechtsklarheit und der politischen Verantwortlichkeit. Das Urteil des BGH wird am 23. März erwartet.
Rechtlich wäre ein BGH-Urteil in Zivilsachen in der Regel die letzte Instanz. Sollte das Urteil jedoch grundlegende Grundrechte tangieren, bliebe der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen — auch die DUH hat diese Option nicht ausgeschlossen.
Politische Bedeutung und Ausblick
Die Entscheidung hat Gewicht weit über die beteiligten Unternehmen hinaus. Gelingt der DUH vor Gericht ein Durchbruch, könnte dies den Druck auf Politik und Industrie erhöhen und neue Instrumente zur Durchsetzung von Klimazielen auf zivilem Weg eröffnen. Scheitert die Klage, bestünde weiterhin die Diskussion, ob und wie der Gesetzgeber strengere Vorgaben formulieren muss, um die Ziele des Pariser Abkommens und die nationale Klimaneutralität zu erreichen.
Unabhängig vom Ausgang bleibt klar: Die Debatte um das Ende des Verbrenners ist nicht nur eine technische, sondern vor allem eine juristische und politische Auseinandersetzung darüber, wer in einer Demokratie die Leitplanken für den Umgang mit knappen globalen Ressourcen zieht.
Karlsruhe

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