Ermittler sehen keinen Beleg für Teslas Abhörvorwurf gegen IG Metall
Staatsanwaltschaft findet keine Hinweise auf heimliche Aufnahme
Frankfurt (Oder) — Nach der Auswertung eines beschlagnahmten Notebooks gibt es nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) keine Hinweise darauf, dass bei einer Betriebsratssitzung im Tesla-Werk in Grünheide heimlich Aufnahmen entstanden oder gespeichert wurden. Weder seien Audiodateien gefunden worden, noch deute etwas darauf hin, dass das Mikrofon des Laptops zur Tatzeit eingeschaltet war.
Der Vorwurf hatte sich im Vorfeld der Betriebsratswahl zugespitzt: Tesla warf einem IG Metall-Vertreter vor, am 10. Februar unerlaubt eine Sitzung mitgeschnitten zu haben und stellte Strafanzeige. Die Ermittler leiteten daraufhin ein Verfahren wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes und Verstößen gegen das Betriebsverfassungsgesetz ein.
Tesla erklärte, man sei «wenig überrascht» über das Ergebnis der Untersuchung des Geräts und wies darauf hin, dass eine Aufzeichnung auch anders technisch erfolgen könne. Das Unternehmen machte zudem Angaben zu einer Internetverbindung und einer kurzzeitig aktivierten Mikrofonfunktion während der Sitzung, die nach Teslas Darstellung als Versehen bezeichnet worden sei. Die IG Metall wies diese Darstellung zurück und nannte das Vorgehen des Unternehmens nicht gerechtfertigt.
Der Konflikt hatte bereits juristische und öffentliche Folgen: Die Gewerkschaft erstattete im Februar ihrerseits Strafanzeige gegen den Werksleiter wegen angeblicher übler Nachrede. Vor dem Arbeitsgericht Frankfurt (Oder) einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich mit der Auflage, bestimmte Behauptungen bis zum Ende der Wahl nicht zu wiederholen.
Die IG Metall sieht in den Anschuldigungen eine gezielte Einmischung in den Wahlkampf und hat die Betriebsratswahl vom März beim Arbeitsgericht angefochten. Die Gewerkschaft fordert, die Wahl für unwirksam zu erklären und wirft Tesla Einflussnahme auf die Abstimmung vor. Der Konzern hatte zuvor öffentlich vor möglichen Folgen durch externe Organisationen für den geplanten Fabrikausbau gewarnt.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll das Ermittlungsverfahren zum Vorwurf der Aufzeichnung zeitnah abgeschlossen werden, sobald die Originalunterlagen abschließend geprüft sind. Der Streit um die Legitimität der Wahl und die politische Auseinandersetzung zwischen Unternehmensleitung und Gewerkschaft bleiben damit jedoch weiter offen.

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