Neue Dokumente legen nahe, dass BMW, VW und Daimler Absprachen zur Abgasreinigung schon 2006 koordinierten
Interne E-Mails zeichnen ein frühes Bild der koordinierten Strategie zur Abgasreinigung
Neue Unterlagen aus einem laufenden Verfahren vor dem High Court of Justice in London werfen ein belastendes Licht auf die deutsche Autobranche. Aus internen E-Mails, die der Rechercheplattform Follow the Money zugänglich sind, geht hervor, dass BMW, Volkswagen und Daimler schon 2006 intensiv an gemeinsamen Vorgaben zur Nutzung der Selective Catalytic Reduction, kurz SCR, gearbeitet haben sollen. Die Dokumente lassen den Schluss zu, dass die Hersteller nicht nur technische Informationen austauschten, sondern strategisch auf eine gemeinsame Linie hinarbeiteten.
Im Zentrum der Debatte steht die AdBlue-Technik zur Reduktion von Stickoxiden. Ingenieurteams standen vor dem Dilemma, dass ausreichend große AdBlue-Tanks in kleinen Modellen kaum praktikabel waren, während zu kleine Tanks die Kunden zu häufigem Nachfüllen gezwungen hätten. Statt im Wettbewerb die beste Lösung zu finden, suchten die Firmen offenbar nach Wegen, die Dosierung so zu begrenzen, dass kleinere Tanks ausreichten und zugleich Behördenprüfungen umgangen werden konnten.
Besonders brisant sind Formulierungen in den Mails, die nahelegen, die wahre Motivation gegenüber Regulierern nicht offenlegen zu wollen. In einem Schreiben aus dem Oktober 2006 heißt es demnach, ein Alleingang eines Herstellers wäre zum Nachteil aller gewesen. Ein VW-Ingenieur sprach laut Unterlagen von der Frage der «möglichst geschickten Darstellung» gegenüber Behörden und weniger von einem rein technischen Problem.
Die rechtliche Bewertung des Beginns solcher Abstimmungen hat unmittelbare Folgen für mögliche Sanktionen. Die EU-Kommission hatte in ihrem Vergleich von 2021 das relevante Verhalten auf die Jahre 2009 bis 2014 datiert. Experten vermuten, dass diese Eingrenzung pragmatische Gründe hatte, weil weiter zurückreichende Ermittlungen politisch und juristisch riskanter gewesen wären. Die südkoreanische Kartellbehörde dagegen datierte ähnliche Verstöße bereits auf 2006.
Mercedes-Benz verwies auf die Kooperation mit der EU-Kommission und darauf, dass dem Kontrollorgan auch ältere Dokumente vorgelegt worden seien, betonte aber, zum EU-Entscheidzeitraum könne sich das Unternehmen nicht weiter äußern. Im britischen Verfahren bestreitet Mercedes-Benz weiterhin die Vorwürfe. Die Kläger in London, die die Interessen von rund 1,6 Millionen Dieselbesitzern vertreten, sehen sich durch die neuen Mails in ihren Ansprüchen bestätigt.
Rechtsanwälte und Branchenbeobachter warnen, dass eine Feststellung eines früheren Beginns der Absprachen die Dimension möglicher Schadensersatzansprüche verändern könnte. Für die Konzerne drohen neben finanziellen Belastungen erheblicher Imageschaden und eine neue Debatte über Unternehmensführung und Aufsicht in der deutschen Autoindustrie.
Die Enthüllungen wirken zugleich wie ein Appell an eine lückenlose Aufarbeitung: Nur eine vollständige Klärung der Zeiträume und Verantwortlichkeiten kann den betroffenen Verbrauchern Aussicht auf Entschädigung bieten und künftiges Verhalten präventiv beeinflussen. Die Debatte bleibt deutschlandweit relevant und dürfte die Branchendiskussion noch lange begleiten.

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